Besoldungsrecht: Besoldungstabellen der Postnachfolgeunternehmen 01.04.2025

Vorteile für Beamte und den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Risikolebensversicherung - Zahnzusatzversicherung  -

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang  zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 

 

Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost
(Post, Telekom, Postbank) 

Besoldungstabelle A sowie Familienzuschlag

 

Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Post, Telekom, Postbank)

Allgemeines zur Besoldung

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung grundlegend reformiert, beispielsweise mit einer komplett neu strukturierten Tabelle für die A-Besoldung. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten zum Dienstrechtsreformgesetz. Der Stufenaufstieg vollzieht sich in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus.

Für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es eigene Besoldungstabellen - abweichend von den übrigen Beamten des Bundes. Vor einigen Jahren wurde bei der Post bei den Sonderzahlungen eine – vom Bund abweichende Regelung – getroffen. Bei den PNU erfolgte kein Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die Tabellen (deshalb besteht sie dort weiter).

Die Bezüge derBeamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger der PNU wurden bei der Tarif- und Besoldungsgrunde 2024/2025 - wie beim Bund - in zwei Schritten angepasst
- 01.04.2025
- 01.05.2026  

 

Bund: Besoldungstabellen bei den Postnachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost (Post, Postbank und Telekom)

 Aktuelles für Beamtinnen und Beamte

Höhere Beamtenbesoldung ab 01.04.2025 für den Bundesbereich

Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten rückwirkend zum 01.04.2025 höhere Bezüge (es gibt 3 Prozent mehr, mindestens aber 110 Euro; in einer zweiten Stufe werden die Bezüge dann noch mal um weitere 2,8 Prozent ab 01.05.2026 erhöht. Für Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um jeweils 75 Euro zum 01.04.2025 und 01.05.2026. Zum Gesetzentwurf wird der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte eine rund 100-seitige Broschüre "Neue Besoldung beim Bund & Alimentation". Die Broschüre enthält auch alle aktuellen Besoldungstabellen der Länder.

>>> Die Broschüre kann man hier zum Vorzuspreis vorbestellen. 

Post AG Postbank AG Telekom AG

 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Post AG, Postbank AG und Telekom AG)

 

Allgemeines zur Besoldung bei den Postnachfolgeunternehmen (Post Ag, Postbank AG und Telekom AG) Besoldungstabellen

Besoldungstabellen für Beschäftigte bei den Postnachfolgeunternehmen ab 01.04.2025

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A  3  2 788,20  2 846,21  2 904,25  2 950,96  2 997,67  3 044,39  3 091,11  3 137,81
 A  4  2 842,01  2 911,35  2 980,70  3 035,89  3 091,11  3 146,32  3 201,51  3 252,49
 A  5  2 861,79  2 948,13  3 017,48  3 085,45  3 153,42  3 222,78  3 290,69  3 357,24
 A  6  2 918,40  3 018,93  3 120,82  3 198,68  3 279,38  3 357,24  3 443,56  3 518,59
 A  7  3 052,89  3 142,09  3 259,59  3 379,86  3 497,35  3 616,27  3 705,46  3 794,62
 A  8  3 217,09  3 324,69  3 476,12  3 629,03  3 781,88  3 888,04  3 995,62  4 101,79
 A  9  3 454,89  3 561,06  3 728,11  3 897,95  4 064,96  4 178,50  4 296,61  4 411,80
 A 10  3 682,78  3 828,58  4 039,52  4 251,38  4 467,19  4 617,38  4 767,53  4 917,77
 A 11  4 178,50  4 401,57  4 623,20  4 846,28  4 999,37  5 152,47  5 305,57  5 458,71
 A 12  4 464,29  4 728,20  4 993,56  5 257,45  5 441,18  5 621,98  5 804,24  5 989,42
 A 13  5 197,69  5 445,55  5 691,96  5 939,83  6 110,42  6 282,50  6 453,06  6 620,73
 A 14  5 339,11  5 658,42  5 979,20  6 298,51  6 518,66  6 740,33  6 960,46  7 182,11
 A 15  6 477,85  6 766,56  6 986,72  7 206,91  7 427,06  7 645,77  7 864,49  8 081,71
 A 16  7 123,78  7 459,16  7 712,84  7 966,56  8 218,79  8 473,97  8 727,66  8 978,48

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6

– für Beamte des mittleren Dienstes sowie

– für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten um 25,90 Euro.

Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10

– für Beamte des gehobenen Dienstes sowie

– für Offiziere

um 11,30 Euro.

 

Familienzuschlag

Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2025 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
168,02 Euro 311,61 Euro

 

Der Familienzuschlag erhöht sich

– für das zweite zu berücksichtigende Kind um 143,59 Euro,

– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 447,38 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes
Für die Besoldungsgruppen A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:

1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,11 Euro,

2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

– in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 25,56 Euro,

– in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 Euro,

– in der Besoldungsgruppe A 5 um 15,34 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1

– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 148,60 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 157,74 Euro

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2025 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7 697,02
B 2 8 907,97
B 3 9 420,37
B 4 9 956,39
B 5 10 571,58
B 6 11 156,23
B 7 11 720,02
B 8 12 310,17
B 9 13 042,01
B 10 15 315,26
B 11 15 778,31

 

Link-TIPP zur Besoldung für Postbeamte: www.post-beamte.de 

Link-TIPP zur Besoldung für Telekombeamte: www.telekombesmte.de


 

 

Link-TIPP zur Besoldung: www.besoldung-online.de 


Red UT 20210624. .

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2026