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eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. >>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht
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Zur Übersicht des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes
§ 109a Deutsche Rentenversicherung Saarland
(1) Der Vorsitzende des Personalrats der Deutschen Rentenversicherung Saarland ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung nach § 140 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Der Personalrat der Deutschen Rentenversicherung Saarland wählt mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte ein Ersatzmitglied, das den Vorsitzenden des Personalrats für die Dauer der Verhinderung als Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung vertritt.
(2) Für das Mitglied und das Ersatzmitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend, soweit nicht Bundesrecht Anwendung findet.
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