Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) von Rheinland-Pfalz: § 99a Universitätsmedizin GmbH

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. 

>>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht

 


Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Rheinland-Pfalz

 

§ 99a Universitätsmedizin GmbH

(1) Im Falle des Formwechsels der Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden die von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Universität) der Universitätsmedizin GmbH zur Dienst- und Arbeitsleistung überlassenen Beschäftigten bei der Universität einen eigenständigen Personalrat. An der Wahl des allgemeinen Personalrats der Universität nehmen sie nicht teil. Der Betriebsrat der Universitätsmedizin GmbH kann an den Sitzungen des Personalrats nach Satz 1 teilnehmen.

(2) Für die Beschäftigten nach Absatz 1 Satz 1 ist die Präsidentin oder der Präsident der Universität oberste Dienstbehörde im Sinne dieses Gesetzes; sie oder er kann die Geschäftsführung der Universitätsmedizin GmbH mit der ständigen Vertretung nach § 5 Abs. 5 Satz 2 beauftragen. Von der Vertretung ausgenommen sind Maßnahmen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 UMG.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2026