Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundeskabinett beschließt den Gesetzenturf zum Beamtenstatusgesetz

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„Bundeskabinett beschließt den Gesetzenturf zum Beamtenstatusgesetz"

Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. informiert:

Gesetzentwurf zum Beamtenstatusgesetz beschlossen 

Die Bundesregierung hat am 25.10.2006 den Gesetzenentwurf zum "Beamtenstatusgesetz" beschlossen. Mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamStG) sollen die statusrechtlichen Bedingungen für das Beamtenverhältnis geregelt werden. Das Gesetz wird für alle Beamtinnen und Beamten in Ländern und Kommunen verbindlich sein und das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen.

Nicht unter den Geltungsbereich des BeamtStG werden die Bereiche Besoldung, Laufbahnen und Versorgung fallen. Hier hat der Verfassungsgeber die Gesetzgebungskompetenzen in die Hände der Länder gelegt.

Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. 
Presse-Informationen
 

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