Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG)

Stand: 24. März 2009

Inhaltsverzeichnis:

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Landesbesoldungsordnungen

§ 3 Einweisung in die Planstelle, Änderung in der Zuordnung von Ämtern

§ 4 Anrechnungsbetrag für Beamte in Gemeinschaftsunterkunft

§ 4a Jährliche Sonderzahlung

§ 5 Aufwandsentschädigungen

§ 6 Sonstige Zuwendungen

§ 7 Anrechnung von Sachbezügen

§ 8 Zuständigkeitsregelungen

§ 9 Umwandlung von Planstellen

§ 10 Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung H, Beträge der Zulagen, Anrechnungsbetrag

Abschnitt 2

Bestimmungen für Beamte der Bundesbesoldungsordnung W

§ 11 Zuordnung von Ämtern der Bundesbesoldungsordnung W

§ 12 Grundsätze für die Gewährung von Leistungsbezügen

§ 13 Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts

§ 14 Forschungs- und Lehrzulage

§ 15 Verordnungsermächtigung

Anlage 1

Anlage 2


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