Personalvertretungsgesetz (PersVG) für das Land Mecklenburg-Vorpommern: § 93 Inkrafttreten

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Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern 

§ 93 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

 


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