Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundespersonalvertretungsgesetz § 101

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

 

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt.

Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L -
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen. 

Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden

 


Zur Übersicht des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Bundespersonalvertretungsgesetz § 101

(1) Die Sitzungen der Personalvertretungen sind nicht öffentlich.
(2) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen oder wahrgenommen haben, haben über die ihnen dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.
(3) Den Personalvertretungen sind auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Personalakten dürfen Mitgliedern der Personalvertretungen nur mit Zustimmung des Beschäftigten vorgelegt werden.


 

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