
|
eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. >>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht
|
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg
§ 59 Zahl der Mitglieder
(1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel:
.
| 5 bis 20 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus einem Jugend- und Auszubildendenvertreter, |
| 21 bis 50 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus drei Jugend- und Auszubildendenvertretern, |
| 51 bis 200 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus fünf Jugend- und Auszubildendenvertretern, |
| mehr als 200 | Beschäftigten im Sinne von § 57 aus sieben Jugend- und Auszubildendenvertretern. |
.
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten der der Dienststelle angehörenden Beschäftigten im Sinne von § 57 zusammensetzen.
![]() |
Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular |