Baden-Württemberg: § 15 Landespersonalvertretungsgesetz (Landespersonalvertretungsgesetz - LPersVG)

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. 

>>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht

 


Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg 

§ 15 Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern  

(1) Männer und Frauen sollen im Personalrat entsprechend ihrem Anteil an den wahlberechtigten Beschäftigten der Dienststelle vertreten sein. Sind in der Dienststelle Angehörige verschiedener Gruppen beschäftigt, so muß jede Gruppe entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Bei gleicher Stärke der Gruppen entscheidet das Los. Frauen sollen in jeder Gruppe mindestens entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein. Macht eine Gruppe von ihrem Recht, im Personalrat vertreten zu sein, keinen Gebrauch, so verliert sie ihren Anspruch auf Vertretung für die Dauer der Amtszeit des Personalrats.

(2) Der Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Sitze auf die Gruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

(3)Eine Gruppe erhält mindestens

.

bei weniger als 51 Gruppenangehörigen  einen Vertreter, 
bei 51 bis 200 Gruppenangehörigen  zwei Vertreter, 
bei 201 bis 600 Gruppenangehörigen  drei Vertreter, 
bei 601 bis 1000 Gruppenangehörigen  vier Vertreter, 
bei 1001 bis 3000 Gruppenangehörigen  fünf Vertreter, 
bei 3001 und mehr Gruppenangehörigen  sechs Vertreter. 

.

(4) Eine Gruppe, der in der Regel nicht mehr als fünf Beschäftigte angehören, erhält nur dann eine Vertretung, wenn sie mindestens ein Zwanzigstel der Beschäftigten der Dienststelle umfaßt. 


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.besoldungsrecht.de © 2026